Nach Vereinbarung, Tattoo - und Kundentermine unter +49 162 7339479. Termine nur für Einzelpersonen / kein Zutritt für erkrankte Personen !!!
Samstags:
12 - 15 Uhr persönliche - oder telefonische Beratungs - und Terminabsprachen.
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Alkoholisierte, erkrankte, schwangere oder stillende Mütter sowie Personen unter 18 Jahren werden in unserem Studio - NICHT - tätowiert !!!
Preise und Terminvereinbarung
Preisanfragen und Motivbesprechungen können nur persönlich im Studio erfolgen. Anfragen per Telefon oder Email sind nur bedingt möglich, bzw. geschätzt.
Für eine Terminvereinbarung ist eine Anzahlung von 50 Euro nötig. Diese Anzahlung wird dann mit dem Gesamtpreis verrechnet.
Solltet Ihr den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Euch diesen 48h vorher telefonisch, per SMS oder per Email abzusagen, da bei einem Terminausfall ohne Absprache Eurerseits die Anzahlung nicht erstattet bzw. verrechnet werden kann.
Euer NobleInk-Team
Ein gefährliches Tattoo !
Studio - Kunden müssen sich über ihre Risiken im Klaren sein !
Coburg/Berlin (DAV). Wer sich tätowieren lässt, muss Schmerzen und Gefahren in Kauf nehmen. Bekannt ist, dass sich die betroffenen Hautteile entzünden können. Tritt das ein, darf man jedoch dafür nicht unbedingt den Tätowierer verantwortlich machen. Über das entsprechende Urteil des Landgerichts Coburg vom 14. Februar 2012 (AZ: 11 O 567/10) informiert anwaltauskunft.de, der Anwaltssuchdienst des Deutschen Anwaltvereins.
Eine Frau ließ sich 2008 in einem Tattoo-Studio tätowieren. Sechs Monate danach trat im Bereich einer rotvioletten Farbgestaltung eine entzündliche Hautveränderung auf. Dieser Hautbereich musste nach längerer ärztlicher Behandlung entfernt werden. Die Frau verlangte vom Tätowierer über 1.800 Euro Schadensersatz und 6.000 Euro Schmerzensgeld. Sie behauptete, die Tätowierung sei nicht nach den Regeln der Kunst durchgeführt worden. Auch hätte sie der Tätowierer zuvor nicht ausreichend aufgeklärt. Ihm hätte bekannt sein müssen, dass brillante Farben wie rotviolett Pigmente aus Autolacken enthielten und diese immer wieder Hautirritationen auslösen würden. Der Tätowierer verteidigte sich, dass er diese Tätowierfarben schon seit längerer Zeit ohne Probleme verwende. Die Hautveränderung sei auf eine Erkrankung der Kundin bereits vor der Tätowierung zurückzuführen.
Die Klage der Frau blieb erfolglos. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass vor Inkrafttreten der sogenannten Tätowiermittelverordnung am ersten Mai 2009 - also nach der Tätowierung der Klägerin - kaum gesetzliche Vorschriften bestanden hätten. Die damaligen Vorschriften hätten keine Regelungen enthalten, die Tätowierer verpflichten, eine Dokumentation über ihre Tätigkeit zu erstellen. Auch wies das Gericht darauf hin, dass ein Tätowierer keine Aufklärungspflicht entsprechend der eines Arztes habe. Es sei allgemein bekannt, dass Tätowierungen ein gewisses Risiko aufwiesen. Hierüber bedürfe es keiner besonderen Aufklärung, zumal sich die Frau bereits zuvor viermal habe tätowieren lassen. Der Tätowierer habe sich auch auf die ihm vorliegenden Herstellerinformationen über den verwendeten Farbton verlassen dürfen. Keinesfalls sei er verpflichtet, selbst aufwändige und teure Laboruntersuchungen über die Farben zu veranlassen.
Quelle: Presse Deutsche Anwaltauskunft
Philosophie
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand oder die erhaltene Dienstleistung die ihr zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen.
(John Ruskin - englischer Schriftsteller und Sozialphilosoph 1819-1900)
"Wenn du liebst, was du tust, wirst du in deinem Leben nie wieder arbeiten."